Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS)
Behörden / Ministerium
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS)



Die BvS, vormals Treuhandanstalt, hat zum 1.
Januar 2001 ihre operative Tätigkeit eingestellt.
Seitdem besteht sie nur noch als Rechts- und Vermögensträgerin fort.
Die Erledigung ihrer Aufgaben, ausgenommen hoheitliche Tätigkeiten, hat die BvS Dienstleistern übertragen.
Informationen zum Geschäftsbesorger und Kurzporträt.
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Treuhandanstalt und BvS: Aufarbeitung
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