Speisekarte.de

Restaurantführer / Restaurants und Lokale★★★★★★★★★★1 Bewertung

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Zuletzt aktualisiert: 16.04.2024 / Daten ändern

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Erfahrungen mit »Speisekarte.de«, www.speisekarte.de

MT
★★★★★

vor 2 Jahren

Als Ersteller von Webseiten habe ich feststellen müssen, dass die Speisekarte einer meiner Kunden in dem Portal www.speisekarte.de veröffentlicht wurde. Laut BGH Urteil Urteil vom 23.06.2009 - VI ZR 196/08 – spickmich.de darf der Betreiber dies auch tun. Egal, ob der Gastronom dies wünscht oder nicht. Das Problem ist, dass die Betreiber von speisekarte.de die Einträge nicht ständig aktuell halten. Dies führt unweigerlich zu Ärger zwischen dem Gastwirt und seinen Kunden, wenn diese die Preise auf speisekarte.de gesehen haben. Die Betreiber dieses Portals pochen natürlich auf das BGH Urteil aber ""großzügig"" wie sie sind, übersenden sie dem Gastronom Zugangsdaten, damit er die Webseite aktuell halten kann. Diese ist eine Extraarbeit die der der Gastronom leisten muss. Man fragt sich was der BGH sich dabei gedacht hat. Weder der Webmaster noch der Gastronom sind dafür da, die webseite einer fremden Firma zu aktualisieren. Insofern muss ich davon abraten den Inhalten auf diesem Portal zu vertrauen

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