Information zum Infektionsschutzgesetz

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Informationen zur Durchführung der Belehrung nach § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes.

Durch die Belehrungen und Untersuchungen, wird sichergestellt, daß Krankheiten von den Beschäftigten nicht auf offene Lebensmittel übertragen werden.

Ein Buch zum Thema kann direkt beim Autor bestellt werden.

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Zuletzt aktualisiert: 21.04.2024 / Daten ändern

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