Einigungsvertrag, Anlage III - Juris
Geschichte
Einigungsvertrag, Anlage III - Juris
Gemeinsame Erklärungen beider deutscher Staaten zum Umgang mit offenen Vermögensfragen.
Behandelt werden Enteignungen, Entschädigungen bzw.
Ausgleichsverfahren und Rückübertragungen sowie Bestandsschutz u.a.
für Mieter.
Die Anlage beginnt bereits mit dem Zeitraum des Kriegsendes 1945 mit der SBZ, noch vor Gründung der DDR.
Branchen
Zuletzt aktualisiert: 09.04.2024 / Daten ändern
Webseite 4
gesetze-im-internet.de/einigvtr/anlag...
Webseite besuchen
Bewertung
Erfahrungen mit »Einigungsvertrag, Anlage III - Juris«, www.gesetze-im-internet.de
Karte von Deutschland & Gesellschaft
Deutsche Wiedervereinigung: Deutsche Demokratische Republik
Weitere Anbieter im Branchenbuch
Geschichte Stellt die fachübergreifende Literaturdatenbank zur deutschen Wiedervereinigung, DDR und v...