Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Menschenrechte / Bürgerrechte
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Der Wortlaut der Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt ab 1.
November 1998.
Die EMRK ist im Zusammenhang mit der Abschaffung der Europäischen Menschenrechtskommission und der Einsetzung eines ständigen Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte durch das sogenannte 11.
Protokoll entsprechend geändert worden.
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Zuletzt aktualisiert: 21.04.2024 / Daten ändern
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Amtliche Texte: Menschen- und Bürgerrechte
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