Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Behörden / Ministerium
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Es ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und hat den gesetzlichen Auftrag, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie die Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte mit Wirkung für Deutschland zu informieren.
Allgemeine Informationen, Veröffentlichungen und Formulare und Merkblätter werden zur Verfügung gestellt.
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Zuletzt aktualisiert: 17.04.2024 / Daten ändern
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Erfahrungen mit »Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)«, www.dpma.de
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