BVerfG: Auch Werkszeitungen sind durch die Pressefreiheit geschützt

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BVerfG: Auch Werkszeitungen sind durch die Pressefreiheit geschützt

Der Erste Senat des BVerfG hat entschieden, dass die Aufnahme von Stellungnahmen Werksangehöriger in eine vom Arbeitgeber herausgegebene Werkszeitung unter das Grundrecht der Pressefreiheit (Art.

5 Abs.

1 S. 2 GG) fällt.

Das gilt auch für Beiträge, welche die Arbeit des Betriebsrats bewerten.

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