Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes
Arbeits- und Berufsförderung / Berufsbildung
Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes
Mit 28 Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterseite und 28 Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeberseite ist die Arbeitsrechtliche Kommission zuständig für die Fassung von Beschlüssen in den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritas).
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Zuletzt aktualisiert: 10.04.2024 / Daten ändern
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Mitbestimmung und Interessenvertretung: Arbeit und Beruf
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